Bildungsurlaub bei:

¡YAA! Ecuador Spanish Academy

    8 gute Gründe um Spanisch in Ecuador zu lernen:

  1. Zunächst einmal ist es in Ecuador viel preiswerter als in Spanien.
    Und selbst mit dem Flugticket sind Reise, Unterkunft und Unterricht hier immer noch um einiges günstiger.

  2. Desweiteren ist das ecuadorianische Spanisch am wenigsten von Dialekten beeinflußt.

  3. Unsere Spanischschule ¡YAA! Ecuador Spanish Academy in Quito, Ecuador verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Sprachschulung von Menschen unterschiedlichsten Alters und Herkunft.

  4. Es sprechen weltweit mehr als 400 Millionen Menschen Spanisch, Tendenz steigend.

  5. Spanisch gewinnt als weltweite Wirtschaftssprache eine immer größere Bedeutung und steht in der internationalen Kommunikation inzwischen an der zweiten Stelle.

  6. Auf Spanisch werden Sie nicht nur in Spanien verstanden, sondern auch in 19 weiteren Staaten.

  7. In den USA ist Spanisch die zweithäufigste Sprache und ca. 70% der amerikanischen Studenten wählen Spanisch als 1. Fremdsprache.

  8. Inzwischen entwickelte sich Spanisch zur beliebtesten ersten Fremdsprache an Europas Schulen und Universitäten.

Spanischkurse:

Ein Spanisch - Intensivkurs der Ihnen hilft, Ihre sprachliche Kompetenz zu verbessern und kann als Bildungsurlaub anerkannt werden.

Der Gesetzgeber legt spezielle Voraussetzungen fest, damit Sprachkurse als Bildungsurlaub anerkannt werden. (Anzahl der Unterrichtsstunden, Kursinhalte, etc.)

Auf diese Vorgaben hat die ¡YAA! Ecuador Spanish Academy (in Quito Ecuador / Südamerika) ihre Intensivkurse ausgerichtet, so dass jeder dieser Kurse offiziell als Bildungsurlaub anerkannt wird.

    Grundsätzliches zum Bildungsurlaub:

  1. Arbeitnehmer, deren Arbeitsstelle sich in einem Bundesland befindet, welches den Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich verankert hat, haben grundsätzlich einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
    In manchen Bundesländern kann der Bildungsurlaub von zwei Jahren zu einem Gesamtaufenthalt von 10 Tagen zusammengefasst werden.
    Wird in einem Unternehmen in Wechselschichten gearbeitet bzw. wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so kann sich der Anspruch entsprechend erhöhen oder verringern.
    Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte können in bestimmten Bundesländern einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

  2. Arbeitgeber können den Bildungsurlaub nur in wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen ablehnen.

  3. Damit ein Sprachkurs für den Bildungsurlaub anerkannt wird, sollte er mindestens 5 aufeinander folgende Tage dauern und täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden umfassen.
    Weiterhin muss der Sprachkurs von der Behörde des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, formal für den Bildungsurlaub anerkannt sein.

  4. Wenn ein Kurs in einem Bundesland bereits für den Bildungsurlaub anerkannt wurde, wird diese Anerkennung teilweise von anderen Bundesländern übernommen.

Hinweis:

Bildung ist Ländersache. Für jedes Bundesland gelten somit die jeweiligen Ländergesetze.
Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet.

Tip:

Wenn ein Sprachkurs für das Bundesland in dem sich der Firmensitz des Arbeitgebers befindet nicht anerkannt ist, besteht immer noch die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Wenn der Arbeitgeber die Anerkennung eines anderen Bundeslandes akzeptiert, kann der Bildungsurlaub auch ohne Anerkennung des betreffenden Bundeslandes in Anspruch genommen werden.

Bildungsurlaub:

Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und / oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Grundlage für einen Bildungsurlaub bildet das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf Bildungsfreistellung.
Da Bildung Ländersache ist, gibt es in jedem einzelnen Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Bildungsfreistellung.
Daraus resultiert z. B., dass nur 12 Bundesländer diesen Bildungsurlaub gewähren.

• Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub kann man über das jeweils zuständige Landesministerium für Bildungsfragen bekommen.